FAQ

Häufig gestellte Fragen

Mitgliedschaft bei der Wohnungsgenossenschaft Nürnberg Nord

Die Grundvoraussetzung eine Wohnung unserer Genossenschaft nutzen zu können, ist die Mitgliedschaft. Hierzu bitten wir Sie, zunächst die Selbstauskunft auszufüllen und uns zu übergeben.
Die Regularien unserer Wohnungsgenossenschaft sind in der Satzung enthalten. Hier können Sie Einblick in unsere derzeit gültige Satzung nehmen.
Gerne erhalten Sie auch bei einer persönlichen Kontaktaufnahme ein Exemplar unserer Satzung in Papierform.

 

Wie werde ich Mitglied bei Ihrer Wohnungsgenossenschaft?

Zunächst möchten wir Sie kennenlernen. Hierzu bitten wir Sie, einen Gesprächstermin mit unserem geschäftsführenden Vorstandsmitglied in unserem Büro zu vereinbaren.

Was muss ich für die Mitgliedschaft aufwenden?

Es ist hierfür ein Geschäftsanteil zu bezahlen. Die Kosten für einen Geschäftsanteil betragen €  260,-. Zusätzlich ist eine einmalige Aufnahmegebühr von € 10,- zu entrichten.

Ist eine Kaution zu bezahlen?

NEIN, jedoch sind bei der Vergabe einer Wohnung zusätzliche Geschäftsanteile zu entrichten.

Wie viele Anteile muss ich vor der Anmietung einer Wohnung noch erwerben?

Die Zahl der zusätzlichen Geschäftsanteile ist abhängig von der Wohnungsgröße (Anzahl der Zimmer).

1-Zimmer-Wohnungen: 2 Anteile à € 260,- = € 520,-
2- 3- und 4-Zimmer-Wohnungen: 4 Anteile à € 260,- = € 1.040,-
Häuser, Maisonette-Wohnungen: 7 Anteile à € 260,- = € 1.820,-

 

Bekomme ich für meine gezeichneten Geschäftsanteile Zinsen?

Der Bilanzgewinn der Genossenschaft wird insbesondere zur Bildung von Rücklagen verwendet, welche wiederum in den Gebäudebestand investiert werden. Über eine mögliche Gewinnausschüttung an die Mitglieder entscheidet die jährliche Mitgliederversammlung.

Welche Vorteile bietet die Mitgliedschaft in der Wohnungsgenossenschaft Nürnbeg-Nord e.G.?

Der Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder durch eine gute, sichere und dauerhafte Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft wird bemüht sein, Ihnen entsprechend Ihres jeweiligen Bedarfs in allen Lebenslagen stets die passende Wohnung anbieten zu können.

Wie kann die Mitgliedschaft gekündigt werden?

Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann die Mitgliedschaft mit allen Geschäftsanteilen gekündigt werden. Es können aber auch nur die für die Wohnung notwendig gewesenen zusätzlichen Geschäftsanteile gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigung erfolgt grundsätzlich zum Jahresende. Wird die Mitgliedschaft bis zum 30.06. eines Jahres gekündigt, dann endet die Mitgliedschaft zum 31.12. des gleichen Jahres.

Geht die Kündigung erst nach dem 30.06. bei uns ein, so endet die Mitgliedschaft zum 31.12. des nächsten Jahres.

Nach Feststellung des Jahresergebnisses erhalten Sie im Folgejahr (spätestens bis 30.06.) das Geschäftsguthaben zurück.